Standort ändern

Sie sind dabei, die Herkunftsregion von dem Ort, an dem Sie Credit-Suisse.com besuchen, zu ändern.

*Die Herkunftsregion ist in Ihren Browser-Einstellungen festgelegt und kann sich von Ihrer Staatsangehörigkeit und/oder ihrem Wohnsitz unterscheiden.

Information und Einsichtsrecht

Fusion der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule mit der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG.

Die Vorbereitungen zur Integration des Schweizer Geschäfts der Credit Suisse in UBS gehen mit grossen Schritten voran. Gerne informieren wir Sie, dass auch bei den Freizügigkeitsstiftungen von Credit Suisse und UBS ein Zusammenschluss erfolgen wird. Nach sorgfältiger Analyse haben die Stiftungsräte entschieden, dass eine Fusion der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule mit der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG dem Vorsorgezweck und den Interessen der Vorsorgenehmenden bestmöglich Rechnung trägt.

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich für mich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin aufgrund der rechtlichen Fusion der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule mit der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG? Muss ich etwas unternehmen?

  • Mit der rechtlichen Fusion der Freizügigkeitsstiftungen per Ende 2024 wird neu die Freizügigkeitsstiftung der UBS AG mit Stiftungssitz in Basel rechtliche Vertragspartnerin aller Vorsorgenehmenden.
  • Credit Suisse Vorsorgenehmende müssen aufgrund der rechtlichen Fusion der Freizügigkeitsstiftungen per Ende 2024 nichts unternehmen.
  • Der nächste Meilenstein ist dann die Migration Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung (ordentliche Kundenmigration) zu UBS. Die ordentliche Kundenmigration wird grösstenteils im 2025 stattfinden.

Ändert sich für mich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin an meinen Credit Suisse Vorsorgeprodukten etwas?

  • Die Credit Suisse Vorsorgeprodukte und Services stehen bis zur Migration Ihrer Kundenbeziehung weiterhin unverändert zur Verfügung.
  • Unsere Planung und Vorgehensweise sind von einem übergeordneten Ziel geprägt: den Übergang für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten. Zu den weiteren Schritten werden wir zeitnah und transparent kommunizieren.

Wann ist mit dem Abschluss der Migration meiner Credit Suisse Vorsorgebeziehung zu rechnen? Wann erhalte ich weitere Informationen dazu?

  • Die ordentliche Kundenmigration wird grösstenteils im 2025 stattfinden – wir werden zeitnah und transparent kommunizieren.

Erhalte ich mit Abschluss der rechtlichen Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 eine neue Ansprechperson?

  • Mit dem Abschluss der rechtlichen Fusion der Freizügigkeitsstiftungen per Ende 2024 ändert sich an den bekannten Ansprechpersonen zunächst nichts.
  • Mit der Migration Ihrer Kundenbeziehung kann es jedoch zu Änderungen Ihrer Ansprechpersonen kommen – wir informieren wie gewohnt transparent und zeitnah.

Was passiert mit Abschluss der rechtlichen Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 mit meinen pendenten Auszahlungsanträgen oder sonstigen offenen Geschäftsfällen?

  • Pendente Auszahlungsanträge und sonstige offene Geschäftsfälle bleiben bestehen und werden wie gewohnt weiter bearbeitet.

Weshalb gilt für mich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin nach der rechtlichen Fusion der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule mit der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG vorerst weiterhin das Reglement der Credit Suisse?

  • Aus technischen Gründen bleiben die Prozesse und Formulare sowie das Reglement der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule bis zum Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung gültig.
  • Sobald Ihre Kundenbeziehung migriert ist, kommen die Prozesse, Formulare und Reglemente der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG zur Anwendung.

Welche Änderungen im Reglement sind für die Vorsorgenehmenden der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule zu erwarten?

  • Die Reglemente der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule und der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen und unterscheiden sich in ihren Hauptaussagen kaum.
  • Der Übergang zum Reglement der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG bringt für Vorsorgenehmende der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule keine spürbaren Veränderungen mit sich.

Werde ich von der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG eine neue Kontonummer für mein bisheriges Freizügigkeitskonto bei der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule erhalten?

  • Ja, nach Abschluss der ordentlichen Kundenmigration, die grösstenteils im 2025 stattfinden wird, werden alle Vorsorgenehmenden der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule eine neue Kontonummer für ihre Freizügigkeitskonten erhalten.

Ich habe ein Freizügigkeitskonto bei der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule und auch bereits eines bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG. Werden diese im Zuge der Migration meiner Kundenbeziehung zusammengelegt?

  • Nein, Ihre verschiedenen Freizügigkeitskonten werden nicht zusammengelegt. Für Ihr bestehendes Freizügigkeitskonto bei der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule wird mit der Migration Ihrer Kundenbeziehung ein neues Freizügigkeitskonto bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG eröffnet.

Kann ich für die Auszahlung meines Freizügigkeitskontos bei der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule die Formulare der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG verwenden?

  • Nein, dies ist bis zum Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung nicht möglich. Bis dahin sind die Formulare der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule zu verwenden und bei der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule einzureichen.

Weshalb erhalte ich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin nach der rechtlichen Fusion der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule mit der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG weiterhin Dokumente der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule?

  • Aus technischen Gründen bleibt die CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule bis zum Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung die Absenderin Ihrer Kundendokumente.
  • Nach der Migration Ihrer Kundenbeziehung erhalten Sie die Dokumente von der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG.

Ändern sich nach der Migration meiner Kundenbeziehung die Kontoführungsgebühren meines Freizügigkeitskontos?

  • Nein, die Kontoführungsgebühren betragen sowohl bei der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule als auch bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG CHF 36 pro Jahr.
  • Jedoch werden diese Gebühren bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG einmal jährlich zum Jahresende statt quartalsweise abgerechnet.

Was passiert mit meinen Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG)?

  • Bei Ihren Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) ändert sich nichts. Bestehende Anlagegruppen werden bei der Migration Ihrer Kundenbeziehung zu UBS transferiert und müssen nicht verkauft werden.
  • Nach Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung werden keine neue Investitionen in die Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) mehr möglich sein. Dafür stehen neu die UBS Vitainvest Anlagefonds zur Verfügung.

 
 

Haben Sie noch weitere Fragen?

Bitte zögern Sie nicht, sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater zu wenden oder uns unter der Telefonnummer 0848 880 840 zu kontaktieren.

   

 

Vorsicht, Betrüger!

Derzeit werden vermehrt Betrugsversuche beobachtet. Generell gilt: Seien Sie vorsichtig bei unverlangten Anfragen per E-Mail, SMS oder Telefon. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin bei der Credit Suisse oder kontaktieren Sie das Credit Suisse Serviceteam unter der Telefonnummer 0848 880 840.