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Fusion der Freizügigkeitsstiftungen

Fusion der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule mit der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG

 
Die CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule und die Freizügigkeitsstiftung der UBS AG haben im Dezember 2024 fusioniert. Im Zuge dessen wurde die CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht. Mit der Fusion erhalten alle Vorsorgenehmenden im Rahmen der beruflichen Vorsorge gleichen Zugang zum starken Leistungsangebot von UBS. Die Wahrung ihrer Interessen und ihres Vertrauens in die Freizügigkeitsstiftungen haben oberste Priorität.

Das Wichtigste in Kürze

Welche Änderungen im Reglement sind für mich als Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule zu erwarten? Ab wann gilt das neue Reglement der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG?

  • Der Übergang zum Reglement der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG mit der Übertragung Ihrer Vorsorgebeziehung bringt für Vorsorgenehmende der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule keine spürbaren Veränderungen mit sich.
  • Die Reglemente der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule und der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen und unterscheiden sich in ihren Hauptaussagen kaum.
     

Was passiert mit meinen Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG)?

  • Bei Ihren Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) ändert sich nichts. Bestehende Anlagegruppen werden bei der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung zu UBS transferiert und müssen nicht verkauft werden.
  • Mit Abschluss der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung werden keine neuen Investitionen in die Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) mehr möglich sein. Dafür stehen neu die UBS Vitainvest Anlagefonds zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Generelles

Was ändert sich für mich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin aufgrund der erfolgten Fusion der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule mit der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG? Muss ich etwas unternehmen?

  • Mit der erfolgten Fusion der Freizügigkeitsstiftungen per Ende 2024 wurde die Freizügigkeitsstiftung der UBS AG mit Stiftungssitz in Basel rechtliche Vertragspartnerin aller Vorsorgenehmenden.
  • Credit Suisse Vorsorgenehmende müssen aufgrund der erfolgten Fusion der Freizügigkeitsstiftungen per Ende 2024 nichts unternehmen.
  • Der nächste Meilenstein ist die Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und –produkte auf die UBS-Systeme. Dieser Schritt wird grösstenteils im 2025 stattfinden.

Ändert sich für mich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin an meinen Credit Suisse Vorsorgeprodukten etwas?

  • Die Credit Suisse Vorsorgeprodukte und Services stehen bis zur Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte weiterhin unverändert zur Verfügung.
  • Unsere Planung und Vorgehensweise sind von einem übergeordneten Ziel geprägt: den Übergang für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten. Zu den weiteren Schritten werden wir zeitnah und transparent kommunizieren.

Wann ist mit dem Abschluss der Übertragung meiner Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte zu rechnen? Wann erhalte ich weitere Informationen dazu?

  • Die Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte wird grösstenteils im 2025 stattfinden – wir werden zeitnah und transparent kommunizieren.

Erhalte ich mit Abschluss der Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 eine neue Ansprechperson?

  • Mit dem Abschluss der Fusion der Freizügigkeitsstiftungen per Ende 2024 ändert sich an den bekannten Ansprechpersonen zunächst nichts.
  • Mit der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte kann es jedoch zu Änderungen Ihrer Ansprechpersonen kommen – wir informieren wie gewohnt transparent und zeitnah.

Was passiert mit Abschluss der Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 mit meinen pendenten Auszahlungsanträgen oder sonstigen offenen Geschäftsfällen?

  • Pendente Auszahlungsanträge und sonstige offene Geschäftsfälle bleiben bestehen und werden wie gewohnt weiterbearbeitet.

Weshalb gilt für mich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin nach der Fusion der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule mit der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG vorerst weiterhin das Reglement der Credit Suisse?

  • Aus technischen Gründen bleiben die Prozesse und Formulare sowie das Reglement der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule bis zum Abschluss der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte gültig.
  • Sobald Ihre Vorsorgebeziehung und –produkte migriert sind, kommen die Prozesse, Formulare und Reglemente der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG zur Anwendung.

Welche Änderungen im Reglement sind für mich als Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule zu erwarten?

  • Der Übergang zum Reglement der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG mit der Übertragung Ihrer Vorsorgebeziehung bringt für Vorsorgenehmende der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule keine spürbaren Veränderungen mit sich.
  • Die Reglemente der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule und der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen und unterscheiden sich in ihren Hauptaussagen kaum.
     

Konto

Werde ich von der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG eine neue Kontonummer für mein bisheriges Freizügigkeitskonto bei der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule erhalten?

  • Ja, im Rahmen der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte werden alle Vorsorgenehmenden der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule eine neue Kontonummer für ihre Freizügigkeitskonten bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG erhalten.

Ich habe ein Freizügigkeitskonto bei der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule und auch bereits eines bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG. Werden diese im Zuge der Übertragung meiner Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte zusammengelegt?

  • Nein, Ihre verschiedenen Freizügigkeitskonten werden nicht zusammengelegt. Für Ihr bestehendes Freizügigkeitskonto bei der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule wird mit der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte ein neues Freizügigkeitskonto bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG eröffnet.

Kann ich für die Auszahlung meines Freizügigkeitskontos bei der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule die Formulare der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG verwenden?

  • Nein, dies ist bis zum Abschluss der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und
    -produkte nicht möglich. Bis dahin sind die Formulare der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule zu verwenden und bei der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule einzureichen.

Weshalb erhalte ich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin nach erfolgter Fusion der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule mit der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG weiterhin Dokumente der ehemaligen CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule?

  • Aus technischen Gründen bleibt die ehemalige CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule bis zum Abschluss der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte die Absenderin Ihrer Kundendokumente.
  • Nach der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte erhalten Sie die Dokumente von der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG.

Ändern sich nach der Übertragung meiner Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte die Kontoführungsgebühren meines Freizügigkeitskontos?

  • Nein, die Kontoführungsgebühren betragen sowohl bei der CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule als auch bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG CHF 36 pro Jahr.
  • Jedoch werden diese Gebühren bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG einmal jährlich zum Jahresende statt quartalsweise abgerechnet.
     

Anlegen

Was passiert mit meinen Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG)?

  • Bei Ihren Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) ändert sich nichts. Bestehende Anlagegruppen werden bei der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und -produkte zu UBS transferiert und müssen nicht verkauft werden.
  • Mit Abschluss der Übertragung Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung und –produkte werden keine neuen Investitionen in die Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) mehr möglich sein. Dafür stehen neu die UBS Vitainvest Anlagefonds zur Verfügung.

 
 

Haben Sie noch weitere Fragen?

Bitte zögern Sie nicht, sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater zu wenden oder uns unter der Telefonnummer 0848 880 840 zu kontaktieren.

   

 

Vorsicht, Betrüger!

Derzeit werden vermehrt Betrugsversuche beobachtet. Generell gilt: Seien Sie vorsichtig bei unverlangten Anfragen per E-Mail, SMS oder Telefon. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin bei der Credit Suisse oder kontaktieren Sie das Credit Suisse Serviceteam unter der Telefonnummer 0848 880 840.