Schweiz Rechtliche Dokumente und Hinweise

Rechtliche Dokumente und Hinweise
Following completion of the merger of UBS AG and Credit Suisse AG, Credit Suisse AG’s business was transferred to UBS AG, and Credit Suisse AG ceased to exist. At this time however, the two entities did not operationally merge and, as a result, we continue to have two sets of operational infrastructure and processes during this transitionary period. Consequently UBS AG is now the sole parent entity and all direct subsidiaries of Credit Suisse AG have become direct subsidiaries of UBS AG, and all branches of Credit Suisse AG have been absorbed into existing or established as new branches of UBS AG (as the case may be). As such, Credit Suisse AG’s branches have been renamed as UBS Branches, with the exceptions of CSAG Shanghai and CSAG Taipei Securities.
Following completion of the merger of UBS Switzerland AG and Credit Suisse (Schweiz) AG, Credit Suisse (Schweiz) AG’s business was transferred to UBS Switzerland AG, and Credit Suisse (Schweiz) AG ceased to exist. At this time however, the two entities did not operationally merge and, as a result, we continue to have two sets of operational infrastructure and processes during this transitionary period.

Vertragsbedingungen und Hinweise für Produkte und Dienstleistungen


Allgemeine Vertragsbedingungen

Banking Pakete (Bonviva, Viva, Business Easy, Startup Easy)

Wertpapierhandel, Marktdaten und Entschädigungen

Hypotheken

Firmenkredite

Online / Internet-Banking (Plattformen und Kanäle)

Vorsorge- und Sparprodukte

Weiterführende Informationen

 

Einlagensicherung

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die Credit Suisse ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.

Bekanntgabe von Kundendaten

Zertifizierungen, Bewilligungen

Bedingungen und Hinweise für die Nutzung der Webseiten und zum Datenschutz

Regulatorische Offenlegungen

Sonstige Vorschriften

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Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die Credit Suisse ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.

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