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2. Säule Freizügigkeit

2. Säule Freizügigkeit

Ihr Leben ändert sich. Sie machen sich selbstständig. Oder Sie geben Ihren Beruf auf, um sich vorübergehend ganz Ihrer Familie zu widmen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vorsorgeschutz erhalten bleibt. Sie entscheiden, wie Sie Ihr Geld in die 2. Säule Freizügigkeit anlegen möchten. Um den Rest kümmern wir uns.

Ihre Vorteile

Ihr Vorsorgeschutz bleibt erhalten, auch wenn Sie vorübergehend keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Sie können Ihr Guthaben auf ein 2. Säule Freizügigkeitskonto übertragen – oder in einem 2. Säule Freizügigkeitsdepot anlegen. Informieren Sie sich über die Vorteile.

Sicherheit

Sie sind aus Ihrer Pensionskasse ausgetreten. Kein Problem. Bei uns ist Ihr Pensionskassenguthaben in guten Händen.

Zins

Sie erhalten einen Zins von 0.30%

Sie haben die Wahl

Sie wollen die Chance auf eine höhere Rendite nutzen. Oder Sie ziehen Sicherheit vor. Wir helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihr Freizügigkeitsguthaben zu finden.

  • 2. Säule Freizügigkeitsdepot

  • 2. Säule Freizügigkeitskonto

Lassen Sie sich beraten

Es gibt viele Möglichkeiten vorzusorgen. Wir finden mit Ihnen zusammen das passende Produkt für Ihre Bedürfnisse.

Lassen Sie sich beraten
Geniessen Sie Ihre Zukunft schon heute

Geniessen Sie Ihre Zukunft schon heute

 

Sichern Sie sich das gute Gefühl, dass Sie sich im Hinblick auf Ihre Pensionierung um alles gekümmert haben. Wie Sie im Alter leben möchten, entscheiden Sie heute. Wenn sich Ihr Berufsleben verändert und Sie Ihr Pensionskassenguthaben übertragen möchten, bieten wir Ihnen viele attraktive Möglichkeiten.

Vorsorge für Selbstständige

Vorsorge für Selbstständige

Als Ihr eigener Chef tragen Sie viel Verantwortung. Auch für Ihre Altersvorsorge. Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie entscheiden, wie Sie Ihre berufliche Vorsorge fortführen. Wir finden zusammen mit Ihnen die Lösung, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Altersvorsorge für Nicht-Erwerbstätige

Altersvorsorge für Nicht-Erwerbstätige

Sie nehmen sich eine berufliche Auszeit. Unabhängig davon, ob Sie Ihre ganze Zeit der Familie widmen möchten oder eine lange Reise machen wollen: Wir helfen Ihnen, Ihre Vorsorge abzusichern, während Sie eine berufliche Auszeit nehmen. Damit Sie Ihr Leben auch im Pensionsalter selbst in der Hand haben.

Anchor: pensionskassenbezug

Bezug des 2. Säule Freizügigkeitsguthabens

Sobald Sie das AHV-Referenzalter erreichen, können Sie über Ihr Freizügigkeitsguthaben verfügen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das auch schon vorzeitig möglich.

Ideal vorsorgen. Mehr zum Thema

  

*Die Pauschalgebühr bezieht sich nur auf die jeweilige Anlagegruppe. Investitionen in Anlagegruppen setzen ein Freizügigkeitskonto voraus. Für die Führung des Freizügigkeitskontos wird eine Gebühr von CHF 9.00 pro Kalenderquartal erhoben.