Unterstützung im Todesfall
Mit dem Tod des Erblassers entsteht von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft. In dieser schweren Zeit der Trauer tauchen vielfach Fragen auf, die unter anderem die Bankbeziehung des Verstorbenen betreffen.
Wir unterstützen Sie bei den anstehenden administrativen Aufgaben.
Merkblatt: Nachlassabwicklung (PDF)
Was Sie im Bankverkehr beachten sollten?
Banken sind verpflichtet, sich über das Auskunfts- oder Verfügungsrecht der Hinterbliebenen Gewissheit zu verschaffen. Erkundigen Sie sich deshalb, welche Formalitäten Sie beachten müssen. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Auskunfts- und dem Verfügungsrecht.
Auskunftsrecht
Eine bisher für die Bankbeziehung bevollmächtigte Person bleibt weiterhin auskunftsberechtigt. Jeder Erbe, der seine Erbenstellung belegen kann, erhält ebenfalls Auskunft.
Verfügungsrecht
Um über die Vermögenswerte verfügen zu können, benötigen wir die Unterschriften aller Erben. Falls ein Willensvollstrecker vorhanden ist, ist ausschliesslich dieser verfügungsberechtigt. Die Erbdokumente (Erbenbescheinigung, Willensvollstreckerzeugnis) werden in der Schweiz von den zuständigen kantonalen Behörden ausgestellt. Es kann sinnvoll sein, dass Erbengemeinschaften zur Nachlassregelung einen Erbenvertreter bestimmen. Gerne stellen wir Ihnen dazu unser Vollmachtformular zu.
Identifikationsdokument
Im Kontakt mit der Bank muss sich die auskunfts- oder verfügungsberechtigte Person durch Vorlage eines Passes oder einer Identitätskarte ausweisen. Auf dem Korrespondenzweg sind echtheitsbestätigte Ausweiskopien notwendig. Einfacher und für Sie kostenlos ist die persönliche Vorsprache mit einem gültigen Personalausweis bei Ihrem Kundenberater oder an jedem beliebigen Credit Suisse Schalter in Ihrer Nähe.