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Die steu­er­li­chen As­pek­te der Fir­men­grün­dung

Wie Ihre Fir­ma be­steu­ert wird, hängt von der Rechts­form des Un­ter­neh­mens ab. Wäh­rend Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten als Un­ter­neh­men be­steu­ert wer­den, fal­len für Ein­zel- oder Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten kei­ne Un­ter­neh­mens­steu­ern an. In­ha­be­rin­nen und In­ha­ber von Ein­zel­un­ter­neh­men ver­steu­ern Ge­win­ne und Ver­mö­gen als Pri­vat­per­son.

Kapitalgesellschaften

  • Aktiengesellschaft
  • GmbH

Einzel- oder Personengesellschaften

  • Einzelunternehmen
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft

Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Verbrauchssteuer, die jedoch nicht direkt beim einzelnen Verbraucher erhoben wird. Der Steuerabzug erfolgt bei Produzentinnen, Fabrikanten, Händlerinnen, Handwerkern und Dienstleistenden, die den Konsumenten Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen.

 

Steuerpflichtig ist laut Mehrwertsteuergesetz, wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt und einen Jahresumsatz von mehr als 100’000 Schweizer Franken erzielt.