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Die richtige Rechtsform finden

Bei jeder Firmengründung ist die Wahl der Rechtsform eine zentrale Entscheidung. Sie hat rechtliche, finanzielle und steuerliche Auswirkungen. Erfahren Sie die Vor- und Nachteile der Rechtsformen in der Schweiz.

Die Entscheidung für eine Rechtsform bestimmt den rechtlichen Rahmen, in dem sich das Unternehmen in Zukunft bewegen muss. Dabei gilt es, zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, im Vorfeld einige Fragen konkret zu beantworten:

  • Gründe ich das Unternehmen alleine oder mit Partnern und Partnerinnen?
  • Bin ich bereit, mit meinem Privatvermögen zu haften?
  • Wie viel Kapital habe ich für den Aufbau des Unternehmens zur Verfügung?
  • Wie hoch ist der voraussichtliche Kapitalbedarf in den ersten Geschäftsjahren?
  • Wie schnell soll das Unternehmen wachsen?

Die wichtigsten Rechtsformen in der Schweiz

Einzelunternehmen

Diese Rechtsform eignet sich für Kleinunternehmen mit personenbezogenen Tätigkeiten. Der administrative Aufwand ist minimal, ein Gründungsakt ist nicht erforderlich. Ein Einzelunternehmen entsteht mit Aufnahme der selbstständigen Geschäftstätigkeit durch eine natürliche Person. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 ist ein Eintrag ins Handelsregister notwendig.

Kollektivunternehmen

Ein Kollektivunternehmen ist eine Personengesellschaft, die durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags unter mindestens zwei Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern entsteht. Sie ist für kleinere, stark personenbezogene Unternehmen geeignet. Eine Kollektivgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber unter eigenem Namen auftreten.

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine AG haftet ausschliesslich mit dem Geschäftsvermögen. Die Rechtsform eignet sich für fast alle gewinnorientierten Unternehmen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH eignet sich für kleinere, stark personenbezogene Unternehmen. Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind zur gemeinsamen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet, sofern die Statuten keine andere Vorschrift über die Geschäftsführung enthalten.

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einer natürlichen Person, die unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens einer natürlichen oder juristischen Person, die beschränkt haftet (Kommanditär). Sie ist eine Gesellschaftsform für Spezialfälle, beispielsweise beim Beizug externer Investorinnen und Investoren. Diese haften lediglich bis zur Höhe der Einlage, der sogenannten Kommanditsumme.

 

Die Geschäftsanteile wie auch die Erfolgsbeteiligung regelt der Gesellschaftsvertrag. Die Kommanditgesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber unter eigenem Namen auftreten, Betreibungen einleiten und betrieben werden.

Wichtige Verträge für Gesellschafter und Teilhaber

Der Gesellschaftervertrag

Dieser Vertrag regelt das Verhältnis mehrerer Gesellschafter untereinander. Bei der Gründung eines Kollektivunternehmens ist ein Gesellschaftervertrag empfehlenswert, um das Risiko von Konflikten zu minimieren. Wichtig sind bei diesem Vertrag unter anderem die Regelung des Ausstiegs (Exit) eines Gesellschafters und die Berechnung des Unternehmenswerts bzw. des Werts der Stammanteile.

Der Aktionärsbindungsvertrag

Im Aktionärsbindungsvertrag ist das Verhältnis mehrerer Aktionäre untereinander geregelt. So schaffen Sie klare Verhältnisse zwischen den einzelnen Teilhabern. Wichtig ist unter anderem die Regelung des Ausstiegs (Exit) eines Aktionärs. Bereits bei der Gründung eines Unternehmens sollte geregelt sein, wer die Aktien des aussteigenden Teilhabers zu welchem Preis erwerben kann. Im Aktionärsbindungsvertrag sollte ebenfalls festgelegt werden, wie der Unternehmenswert berechnet und somit der Aktienpreis ermittelt wird.