Die richtige Rechtsform finden
Bei jeder Firmengründung ist die Wahl der Rechtsform eine zentrale Entscheidung. Sie hat rechtliche, finanzielle und steuerliche Auswirkungen. Erfahren Sie die Vor- und Nachteile der Rechtsformen in der Schweiz.
Bei jeder Firmengründung ist die Wahl der Rechtsform eine zentrale Entscheidung. Sie hat rechtliche, finanzielle und steuerliche Auswirkungen. Erfahren Sie die Vor- und Nachteile der Rechtsformen in der Schweiz.
Die Entscheidung für eine Rechtsform bestimmt den rechtlichen Rahmen, in dem sich das Unternehmen in Zukunft bewegen muss. Dabei gilt es, zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, im Vorfeld einige Fragen konkret zu beantworten:
Diese Rechtsform eignet sich für Kleinunternehmen mit personenbezogenen Tätigkeiten. Der administrative Aufwand ist minimal, ein Gründungsakt ist nicht erforderlich. Ein Einzelunternehmen entsteht mit Aufnahme der selbstständigen Geschäftstätigkeit durch eine natürliche Person. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 ist ein Eintrag ins Handelsregister notwendig.
Ein Kollektivunternehmen ist eine Personengesellschaft, die durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags unter mindestens zwei Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern entsteht. Sie ist für kleinere, stark personenbezogene Unternehmen geeignet. Eine Kollektivgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber unter eigenem Namen auftreten.
Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine AG haftet ausschliesslich mit dem Geschäftsvermögen. Die Rechtsform eignet sich für fast alle gewinnorientierten Unternehmen.
Eine GmbH eignet sich für kleinere, stark personenbezogene Unternehmen. Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind zur gemeinsamen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet, sofern die Statuten keine andere Vorschrift über die Geschäftsführung enthalten.
Die Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einer natürlichen Person, die unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens einer natürlichen oder juristischen Person, die beschränkt haftet (Kommanditär). Sie ist eine Gesellschaftsform für Spezialfälle, beispielsweise beim Beizug externer Investorinnen und Investoren. Diese haften lediglich bis zur Höhe der Einlage, der sogenannten Kommanditsumme.
Die Geschäftsanteile wie auch die Erfolgsbeteiligung regelt der Gesellschaftsvertrag. Die Kommanditgesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber unter eigenem Namen auftreten, Betreibungen einleiten und betrieben werden.
Dieser Vertrag regelt das Verhältnis mehrerer Gesellschafter untereinander. Bei der Gründung eines Kollektivunternehmens ist ein Gesellschaftervertrag empfehlenswert, um das Risiko von Konflikten zu minimieren. Wichtig sind bei diesem Vertrag unter anderem die Regelung des Ausstiegs (Exit) eines Gesellschafters und die Berechnung des Unternehmenswerts bzw. des Werts der Stammanteile.
Im Aktionärsbindungsvertrag ist das Verhältnis mehrerer Aktionäre untereinander geregelt. So schaffen Sie klare Verhältnisse zwischen den einzelnen Teilhabern. Wichtig ist unter anderem die Regelung des Ausstiegs (Exit) eines Aktionärs. Bereits bei der Gründung eines Unternehmens sollte geregelt sein, wer die Aktien des aussteigenden Teilhabers zu welchem Preis erwerben kann. Im Aktionärsbindungsvertrag sollte ebenfalls festgelegt werden, wie der Unternehmenswert berechnet und somit der Aktienpreis ermittelt wird.