Rechtliches
Die UBS Investment Foundations 4 & 5 bieten ihren Anlegern Zugang zu ihrem umfangreichen Regelwerk sowie den Prospekten zu den prospektpflichtigen Anlagegruppen.
Die UBS Investment Foundations 4 & 5 bieten ihren Anlegern Zugang zu ihrem umfangreichen Regelwerk sowie den Prospekten zu den prospektpflichtigen Anlagegruppen.
Die UBS Investment Foundations 4 & 5 richten sich nach den anwendbaren Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie nach der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV).
Subsidiär gelten die allgemeinen Bestimmungen des Stiftungsrechts. Die Anlagestiftungen unterstehen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV).
Für Anlagegruppen mit Immobilien, alternativen Anlagen, hochverzinslichen Obligationen oder auch Anlagegruppen mit wenig liquiden Anlagen besteht zudem eine Prospektpflicht. Anleger, die zum ersten Mal in eine der Anlagestiftungen investieren, sind verpflichtet eine Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
Statuten | |
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Anlagerichtlinien |
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Organe |
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Beitrittserklärung | |
Kostenreglement* |
* Das Kostenreglement wird nur auf Anfrage an Investoren von UBS Investment Foundation 4 und/oder Investment Foundation 5 Investoren verschickt.
Statuten | |
Präzisierung des Anlegerkreises | |
Reglement | |
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Organe |
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Beitrittserklärung | |
Kostenreglement* |
* Das Kostenreglement wird nur auf Anfrage an Investoren von UBS Investment Foundation 4 und/oder Investment Foundation 5 Investoren verschickt.
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