Best-Practice-Verfahren: Proxy Voting
In kollektiven Anlagevehikeln hat sich Proxy Voting inzwischen zu einem standardisierten Best-Practice-Verfahren für eine breite Produktpalette entwickelt. Doch die jüngsten Entwicklungen und die Veränderung der öffentlichen Wahrnehmung erfordern mit Blick auf individuelle Anlagestrategien oder Fondslösungen stärkere Flexibilität und Anpassung. Denn nur so lassen sich die Erwartungen und Bedürfnisse spezifischer Anlegergruppen oder Fondssponsoren erfüllen.
Fonds oder Vermögensinhaberinnen und Vermögensinhaber, die ihren Fokus vermehrt auf ESG-Faktoren richten, müssen gegebenenfalls ihre Offenlegungen und Richtlinien im Bereich des Proxy Votings anpassen. Im Rahmen dieser Entwicklungen müssen Asset-Servicing-Anbieter ihren Proxy-Voting-Service so anpassen, dass den Kunden bei der Stimmabgabe diverse Optionen offenstehen.
Künftig können sie die Stimmrechtsvertretung gemäss eigenen Richtlinien durchführen, externe Proxy-Voting-Richtlinien renommierter Stimmrechtsberater anwenden oder sich weiterhin auf das Stewardship-Programm der Credit Suisse stützen, welches das ESG-Research der Credit Suisse beinhaltet und kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Die ESG-Reise geht weiter und die Credit Suisse ist fest entschlossen, innerhalb des geltenden Aufsichtsrahmens die passenden Lösungen zu finden.