QR-Rechnung für einfaches Fakturieren und Bezahlen

Versenden und bezahlen Sie Ihre Rechnungen mit der QR-Rechnung.

Vorteile für Rechnungssteller

Je nach Ihren Bedürfnissen als Rechnungssteller bzw. Rechnungsempfänger können unterschiedliche Datenfelder in der QR-Rechnung genutzt, weggelassen oder kombiniert werden. Diese Möglichkeiten stehen für die Rechnungsstellung, für den Zahlungseingang und für den Debitorenabgleich zur Verfügung.

Es stehen drei Ausprägungen zur Verfügung

QR-Rechnungsgenerator für Rechnungssteller ohne Business-Software

Das UBS QR-Portal bietet Rechnungsstellern mit UBS- oder Credit Suisse-Konto ohne Fakturierungssoftware die Möglichkeit, QR-Rechnungen kostenlos und ohne Login in verschiedenen Ausprägungen zu erstellen.


Von einer einfachen Rechnung bis zu mehreren Zahlteilen mit unterschiedlichen Rechnungsdaten: Probieren Sie es aus und erstellen Sie Ihre QR-Rechnungen selbst.

Persönliche Beratung

Haben Sie Fragen zur Umstellung auf QR-Rechnungen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Unseren Expertinnen und Experten des Electronic Banking Desk sind gerne persönlich für Sie da. 

Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr

Vorteile für Rechnungsempfänger

Rechnungsempfänger ohne eigene Kreditorensoftware

Rechnungsempfänger ohne eigene Kreditorensoftware können die QR-Rechnungen auf den gewohnten Auftragswegen bezahlen.

 

Das Bezahlen der QR-Rechnung ist bei der Credit Suisse in Credit Suisse Direct (Online Banking), im Mobile Banking und mittels schriftlichem Zahlungsauftrag – dem multi Zahlungsauftrag – möglich.

Rechnungsempfänger mit eigener Kreditorensoftware

Rechnungsempfänger mit eigener Kreditorensoftware (Filetransfer) können die QR-Rechnung mittels der eigenen Infrastruktur bezahlen. Voraussetzung ist, dass die Infrastruktur bei der Zahlungserfassung der QR-Rechnung die zusätzlichen und neuen Informationen unterstützt.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Die Software muss für den Zahlungsauftrag alle drei Ausprägungen bzw. die Zahlungsarten (pain.001) erstellen können.
  • Kreditoren-Stammdaten müssen üblicherweise um die IBAN und die QR-IBAN ergänzt werden. 

Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

IID (Instituts-Identifikation) dient in der Schweiz und Liechtenstein zur Identifizierung der Finanzinstitute als Teilnehmer an den Schweizer RTGS-Systemen. Jedem Institut wird mindestens eine IID zugewiesen.

Die QR-IID ist eine zweite Instituts-Identifikation (IID) im heutigen Banken-Clearing, welches die Teilnahme des Instituts am Verfahren mit QR-Rechnung mit strukturierter Referenz kennzeichnet.

 

QR-IIDs bestehen nur aus Nummern von 30’000 bis 31’999. Auf Basis dieser QR-IIDs definierte IBANs (QR-IBANs) werden ausschliesslich für das neue Verfahren mit QR-Referenz verwendet. Die QR-IID der Credit Suisse (Schweiz) AG lautet 31’000.

Die QR-IBAN als Verfahrensmerkmal stellt bei Zahlungen sicher, dass die strukturierte QR-Referenz als Angabe immer verwendet wird. Dieses Fakturierungs- und Zahlverfahren mit strukturierter Referenz wird über die spezielle Identifikation des Finanzinstituts (QR-IID) erkannt. Wichtig: Die QR-IBAN darf nicht für Zahlungsausgänge verwendet werden.

 

Die QR-IBAN wird dem Rechnungssteller vom Finanzinstitut mitgeteilt. 

Die QR-Referenz entspricht der früheren 27-stelligen Referenz (mit Prüfziffer Modulo 10 rekursiv) und dient wie bisher dem einfachen Abgleich von Debitoren bzw. Zahlungseingängen beim Rechnungssteller.

 

Die QR-Referenz darf nur in Kombination mit der sogenannten QR-IBAN genutzt werden.

Die Structured Creditor Reference (SCOR / ISO-11649-Standard) hat die gleiche Funktion wie eine QR-Referenz. Im Gegensatz zur QR-Referenz wird sie im internationalen Zahlungsverkehr angewendet. Voraussetzung für den Einsatz der SCOR-Referenz ist die gleichzeitige Verwendung der IBAN.