Zinsrisiko absichern mit dem Forward Rate Agreement
Mit dem sogenannten Forward Rate Agreement (FRA) können öffentlich-rechtliche Körperschaften oder private Institutionen bereits heute den Zins für in der Zukunft zu tätigende Anlagen oder Kredite absichern. Dabei vereinbaren der Käufer und der Verkäufer eines FRA ein hypothetisches zukünftiges Geldmarktgeschäft.
Die genaue Laufzeit (Kontraktperiode), der Betrag und der Zinssatz des Kontraktes werden ebenfalls im Voraus bestimmt. Bei Verfall, also zum festgelegten Startdatum des hypothetischen Geldmarktgeschäfts, wird der vereinbarte Zinssatz mit dem Marktsatz verglichen und die Differenz unter den Partnern verrechnet. Das gehandelte Kapital wird dabei nicht ausgetauscht, sondern die Zinszahlungen lediglich abgesichert.
Im Rahmen eines Forward Rate Agreements werden üblicherweise fiktive Termingelder für drei, sechs, neun oder zwölf Monate Laufzeit gehandelt, die 1 bis 24 Monate in der Zukunft liegen. Voraussetzung für den Abschluss eines FRA ist eine Kreditlimite und ein Rahmenvertrag für Derivatgeschäfte.
Vorteile
- Das Forward Rate Agreement bietet eine sichere Kalkulationsgrundlage, weil es beide Parteien gegen einen ungünstigen Zinsverlauf absichert: den Kreditnehmer (FRA-Käufer) gegen steigende und den Anleger (FRA-Verkäufer) gegen sinkende Zinsen.
- Bei langfristig gebundenen Mitteln erlaubt das FRA die Öffnung einer Position, so dass Marktchancen bei günstigem Zinsverlauf genutzt werden können.
- Als massgeschneidertes Over-the-counter-Produkt (OTC) kennt das FRA im Gegensatz zu Börsen-Futures keine festen Kontraktgrössen und auch keine Einschuss- bzw. Nachschussverpflichtungen.
Nachteil
- Als Differenzgeschäft gibt das FRA keine Liquiditätszusage. Das Kapital muss sich das Unternehmen selbst beschaffen.