Das Wichtigste in Kürze
Welche Änderungen im Reglement sind für mich als Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin der ehemaligen CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule zu erwarten? Ab wann gilt das neue Reglement der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG?
- Der Übergang zum Reglement der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG mit der Übertragung Ihrer Vorsorgebeziehung bringt für Vorsorgenehmende der ehemaligen CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule keine spürbaren Veränderungen mit sich.
- Die Reglemente der ehemaligen CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule und der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen und unterscheiden sich in ihren Hauptaussagen kaum.
Was passiert mit meinen Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) / meiner 3. Säule Wertschriftenvorsorge?
- Bei Ihren Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) ändert sich nichts. Bestehende Anlagegruppen werden bei der Übertragung Ihrer Vorsorgebeziehung zu UBS transferiert und müssen nicht verkauft werden.
- Mit Abschluss der Fusion per Ende 2024 können Sie vorerst weiterhin in die Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) investieren – via Credit Suisse 3a-Vorsorgeplan oder mittels Einzelinvestitionen.
- Mit Abschluss der Übertragung Ihrer Vorsorgebeziehung werden neue Investitionen in die Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) nur noch via eines bereits bestehenden Credit Suisse 3a-Vorsorgeplans möglich sein. Einzelinvestitionen in Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) wie auch die Einrichtung eines neuen Credit Suisse 3a-Vorsorgeplans werden dann nicht mehr möglich sein. Dafür stehen neu die UBS Vitainvest Anlagefonds zur Verfügung.