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Information und Einsichtsrecht

Fusion der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule mit der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG.

Die Vorbereitungen zur Integration des Schweizer Geschäfts der Credit Suisse in UBS gehen mit grossen Schritten voran. Gerne informieren wir Sie, dass auch bei den 3. Säule-Vorsorgestiftungen von Credit Suisse und UBS ein Zusammenschluss erfolgen wird. Nach sorgfältiger Analyse haben die Stiftungsräte entschieden, dass eine Fusion der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule mit der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG dem Vorsorgezweck und den Interessen der Vorsorgenehmenden bestmöglich Rechnung trägt.

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich für mich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin aufgrund der rechtlichen Fusion der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule mit der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG? Muss ich etwas unternehmen?

  • Mit der rechtlichen Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 wird neu die Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG mit Stiftungssitz in Zürich rechtliche Vertragspartnerin aller Vorsorgenehmenden.
  • Credit Suisse Vorsorgenehmende müssen aufgrund der rechtlichen Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 nichts unternehmen.
  • Der nächste Meilenstein ist dann die Migration Ihrer Credit Suisse Vorsorgebeziehung (ordentliche Kundenmigration) zu UBS. Die ordentliche Kundenmigration wird grösstenteils im 2025 stattfinden.

Ändert sich für mich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin an meinen Credit Suisse Vorsorgeprodukten etwas?

  • Die Credit Suisse Vorsorgeprodukte und Services stehen bis zur Migration Ihrer Kundenbeziehung weiterhin unverändert zur Verfügung.
  • Unsere Planung und Vorgehensweise sind von einem übergeordneten Ziel geprägt: den Übergang für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten. Zu den weiteren Schritten werden wir zeitnah und transparent kommunizieren.

Wann ist mit dem Abschluss der Migration meiner Credit Suisse Vorsorgebeziehung zu rechnen? Wann erhalte ich weitere Informationen dazu?

  • Die ordentliche Kundenmigration wird grösstenteils im 2025 stattfinden – wir werden zeitnah und transparent kommunizieren.

Erhalte ich mit Abschluss der rechtlichen Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 eine neue Ansprechperson?

  • Mit dem Abschluss der rechtlichen Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 ändert sich an den bekannten Ansprechpersonen zunächst nichts.
  • Mit der Migration Ihrer Kundenbeziehung kann es jedoch zu Änderungen Ihrer Ansprechpersonen kommen – wir informieren wie gewohnt transparent und zeitnah.

Weshalb gilt für mich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin nach der rechtlichen Fusion der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule mit der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG vorerst weiterhin das Reglement der Credit Suisse?

  • Aus technischen Gründen bleiben die Prozesse und Formulare sowie das Reglement der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule bis zum Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung gültig.
  • Sobald Ihre Kundenbeziehung migriert ist, kommen die Prozesse, Formulare und Reglemente der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG zur Anwendung.

Welche Änderungen im Reglement sind für die Vorsorgenehmenden der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule zu erwarten?

  • Der Übergang zum Reglement der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG mit der Kundenmigration bringt für Vorsorgenehmende der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule keine spürbaren Veränderungen mit sich.
  • Die Reglemente der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule und der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen und unterscheiden sich in ihren Hauptaussagen kaum.

Werde ich von der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG eine neue Kontonummer für mein bisheriges 3a-Vorsorgekonto bei der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule erhalten?

  • Ja, nach Abschluss der ordentlichen Kundenmigration, die grösstenteils im 2025 stattfinden wird, werden alle Vorsorgenehmenden der CREDIT SUISSE Vorsorgestiftung 3. Säule eine neue Kontonummer für ihre 3a-Vorsorgekonten erhalten.

Ich habe ein 3a-Vorsorgekonto bei der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule und auch bereits eines bei der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG. Werden diese im Zuge der Migration meiner Kundenbeziehung zusammengelegt?

  • Nein, Ihre verschiedenen 3a-Vorsorgekonten werden nicht zusammengelegt. Für Ihr bestehendes 3a-Vorsorgekonto bei der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule wird mit der Migration Ihrer Kundenbeziehung ein neues 3a-Vorsorgekonto bei der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG eröffnet.

Kann ich für die Auszahlung meines 3a-Vorsorgeguthabens bei der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule die Formulare der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG verwenden?

  • Nein, dies ist bis zum Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung nicht möglich. Bis dahin sind die Formulare der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule zu verwenden und bei der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule einzureichen.

Weshalb erhalte ich als Credit Suisse Vorsorgenehmer bzw. Vorsorgenehmerin nach der rechtlichen Fusion der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule mit der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG weiterhin Dokumente der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule?

  • Aus technischen Gründen bleibt die CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule bis zum Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung die Absenderin Ihrer Kundendokumente.
  • Nach der Migration Ihrer Kundenbeziehung erhalten Sie die Dokumente mit der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG als Absenderin.

Was passiert, wenn nach der rechtlichen Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 Geld auf mein 3a-Vorsorgekonto bei der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule eingezahlt wird? Wird der Betrag gutgeschrieben?

  • Auch nach Abschluss der rechtlichen Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 werden Zahlungseingänge auf Ihr 3a-Vorsorgekonto bei der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule vorerst wie gewohnt gutgeschrieben.
  • Nach der Migration Ihrer Kundenbeziehung werden während einer Übergangsfrist Einzahlungen auf die Kontonummer Ihres bisherigen Vorsorgekontos bei der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule auf Ihr neues 3a-Vorsorgekonto bei der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG weitergeleitet.
  • Wir empfehlen, Zahlungs- und Daueraufträge von Drittinstituten zeitnah nach Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung anzupassen und neu direkt die Kontonummer Ihres neuen 3a-Vorsorgekontos bei der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG zu hinterlegen.
  • Ihre neue 3a-Vorsorgekontonummer werden wir Ihnen im Zuge der ordentlichen Kundenmigration, die grösstenteils im 2025 stattfinden wird, frühzeitig kommunizieren.

Was passiert mit meinen Credit Suisse Daueraufträgen zu Gunsten meines bisherigen 3a-Vorsorgekontos bei der CREDIT SUISSE PRIVILEGIA Vorsorgestiftung 3. Säule?

  • Bestehende Credit Suisse Vorsorge-Daueraufträge werden übernommen und laufen wie gewohnt weiter. Nach der Migration Ihrer Kundenbeziehung wird Ihr Vorsorge-Dauerauftrag Ihrem neuen UBS-Konto belastet und Ihrem neuen 3a-Vorsorgekonto bei UBS gutgeschrieben.
  • Pendente Zahlungen, die bereits zu Lasten Ihres Credit Suisse Kontos sowie zu Gunsten Ihres Credit Suisse 3a-Vorsorgekontos erfasst wurden und noch ausstehend sind, werden ebenfalls übernommen.
  • Anzupassen sind Vorsorge-Daueraufträge oder pendente Einzelzahlungen von Drittinstituten zu Gunsten Ihres bisherigen 3a-Vorsorgekontos, das neu bei der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG geführt wird.

Was passiert mit Abschluss der rechtlichen Fusion der Vorsorgestiftungen per Ende 2024 mit meinen pendenten Auszahlungsanträgen oder sonstigen offenen Geschäftsfällen?

  • Pendente Auszahlungsanträge und sonstige offene Geschäftsfälle bleiben bestehen und werden wie gewohnt weiter bearbeitet.

Was passiert mit meinen Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG)?

  • Bei Ihren Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) ändert sich nichts. Bestehende Anlagegruppen werden bei der Migration Ihrer Kundenbeziehung zu UBS transferiert und müssen nicht verkauft werden.
  • Nach Abschluss der rechtlichen Fusion per Ende 2024 können Sie vorerst weiterhin in die Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) investieren – via Credit Suisse 3a-Vorsorgeplan oder mittels Einzelinvestitionen.
  • Nach Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung werden neue Investitionen in die Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) nur noch via eines bereits bestehenden Credit Suisse 3a-Vorsorgeplans möglich sein. Einzelinvestitionen in Credit Suisse Anlagegruppen (CSA Mixta-BVG) wie auch die Einrichtung eines neuen Credit Suisse 3a-Vorsorgeplans werden dann nicht mehr möglich sein. Dafür stehen neu die UBS Vitainvest Anlagefonds zur Verfügung.

Kann ich Änderungen an meinem bestehenden Credit Suisse 3a-Vorsorgeplan vornehmen?

  • Bis zum Abschluss der Migration Ihrer Kundenbeziehung können Sie Änderungen an Ihrem Credit Suisse 3a-Vorsorgeplan vornehmen. Danach wird Ihr 3a-Vorsorgeplan bei UBS weitergeführt und es können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
  • Änderungen nach der Migration Ihrer Kundenbeziehung müssen in Form eines neuen 3a-Vorsorgeplans erfasst werden. Hierfür steht Ihnen das Vorsorgeangebot von UBS zur Verfügung.

 
 

Haben Sie noch weitere Fragen?

Bitte zögern Sie nicht, sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater zu wenden oder uns unter der Telefonnummer 0848 880 840 zu kontaktieren.

   

 

Vorsicht, Betrüger!

Derzeit werden vermehrt Betrugsversuche beobachtet. Generell gilt: Seien Sie vorsichtig bei unverlangten Anfragen per E-Mail, SMS oder Telefon. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin bei der Credit Suisse oder kontaktieren Sie das Credit Suisse Serviceteam unter der Telefonnummer 0848 880 840.