Dieser Abschnitt soll für Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Eigenschaften bewerben, Transparenz in Bezug auf die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) schaffen:
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Zusammenfassung der periodischen Informationen der SFDR für das Kalenderjahr 2023:
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- Mandat Direct Equity Strategies PDF
Vorlage – SFDR vorvertragliche Informationen:
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Ansatz Principal Adverse Impact (PAI) der Credit Suisse für Finanzprodukte PDF
Definitionen der Credit Suisse zur SFDR-Methodik
Ansatz der Credit Suisse bezüglich nachhaltiger Investitionen gemäss der SFDR
In Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2088 (die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor [«Offenlegungsverordnung»] oder SFDR [Sustainable Finance Disclosure Regulation]) beinhaltet diese Offenlegung Informationen über den Ansatz der Credit Suisse zur Bestimmung von Investitionen, die gemäss der SFDR als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Nachhaltige Anlagen gemäss Art. 2 Ziff. 17 SFDR sind Investitionen, die zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass solche Investitionen keine anderen ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die Credit Suisse hat eine Methode zur Feststellung von Investitionen entwickelt, die als nachhaltige Anlagen gemäss der SFDR gelten. Sofern in der juristischen Dokumentation der jeweiligen Produkte nicht anders festgehalten, bewertet die Credit Suisse bei Finanzprodukten der Credit Suisse, die unter die SFDR fallen, den Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäss der SFDR und führt diesen in regelmässigen Berichten auf. Bei Investitionen in externe Investmentfonds kann die Credit Suisse (sofern verfügbar) auf die jüngsten öffentlich verfügbaren Prozentsätze für nachhaltige Anlagen gemäss der SFDR des jeweiligen externen Investmentfonds zurückgreifen. Diese veröffentlichten Prozentsätze werden nach der Methode des Fondsmanagers eines solchen externen Investmentfonds berechnet, die von der unten beschriebenen Methode abweichen kann.
In Einklang mit den Methoden der Credit Suisse zur Feststellung nachhaltiger Investitionen auf Wertpapierebene muss eine Investition alle drei nachfolgend genannten Bedingungen einhalten.
- Beitrag zur Erreichung ökologischer oder sozialer Ziele
Zur Erfüllung der Bedingung, die einen Beitrag zur Erreichung ökologischer oder sozialer Ziele stipuliert, berücksichtigt die Credit Suisse entweder:
- Investitionen, die wenigstens 50 % ihrer Umsätze mit Produkten und Dienstleistungen generieren, welche zur Erreichung eines ökologischen (z. B. Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden usw.) oder sozialen Ziels (z. B. Bekämpfung von Ungleichheit oder Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Integration und der Arbeitsbeziehungen) beitragen, oder
- Investitionen, die in Einklang mit der Netto-Null-Methodik der Credit Suisse stehen (d. h. die sich anerkanntermassen zur Erreichung wissenschaftlicher Emissionsziele verpflichtet haben und über die vergangenen drei Jahre eine Reduktion der CO2-Intensität von durchschnittlich 7 % aufweisen), oder
- Investitionen in Wertpapiere, deren Erträge ein vorgegebenes ökologisches oder soziales Ziel verfolgen (z. B. Green Bonds).
- Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do No Significant Harm)
Nachhaltige Anlagen gemäss der SFDR gehorchen dem Vorsorgeprinzip «keinen erheblichen Schaden verursachen» («Do No Significant Harm», DNSH). Zur Beurteilung der DNSH-Bedingung setzt die Credit Suisse PAI-Indikatoren sowie Indikatoren aus unserem Regelwerk für ESG-Ausschlüsse ein:
Fonds (falls zutreffend):
Für den Teil, bei dem die Credit Suisse den Anlageprozess nicht direkt kontrolliert, beurteilt die Bank, ob nachhaltige Investitionen das Umweltziel nicht erheblich beeinträchtigen, und berücksichtigt die PAI-Indikatoren anhand der von den Produktanbietern offengelegten Informationen.
Einzeltitel (falls zutreffend):
Derzeit werden die PAI-Indikatoren im Rahmen der Methode der Credit Suisse für nachhaltige Investitionen gemäss der SFDR zur Identifizierung von Investitionen berücksichtigt, die gemäss der SFDR als nachhaltige Investitionen gelten. Die Credit Suisse hat eine Reihe von Kriterien und Schwellenwerten definiert, um zu bestimmen, ob eine Investition die DNSH-Bedingung erfüllt. Im Einklang mit der Methode der Credit Suisse für nachhaltige Investitionen gemäss der SFDR und den von der Credit Suisse angewandten Ausschlüssen werden die folgenden PAI-Indikatoren berücksichtigt:
- CO₂-Fussabdruck – Unternehmen mit hohem Übergangsrisiko zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, mit hoher Kohlenstoffintensität und/oder mit umfangreichen Reserven fossiler Brennstoffe gemäss Beurteilung von externen Datenanbietern erfüllen die DNSH-Bedingung nicht.
- Engagement in Unternehmen, die im Sektor fossile Brennstoffe tätig sind – Die Credit Suisse schliesst Unternehmen aus, die mehr als 20 % ihres Gesamtumsatzes mit dem Abbau von Kraftwerkskohle oder der Kohleverstromung erzielen, sowie Unternehmen, die in der Förderung von Öl und Gas in der Arktis mit einem Umsatzschwellenwert von 5 % (direktes Engagement) oder von Ölsand mit einem Umsatzschwellenwert von 10 % (direktes Engagement) tätig sind. Verstösse gegen die Prinzipien des UN Global Compact und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen – Die Credit Suisse schliesst Unternehmen aus, die schwerwiegende Schwächen im Geschäftsgebaren aufweisen, insbesondere bei Verstössen gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC).
- Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) – Die Credit Suisse schliesst bei Anlagen mit Klassifizierung gemäss dem internen Regelwerk der Credit Suisse für Nachhaltigkeitsklassifizierung Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten im Bereich der kontroversen Waffen aus. Hierzu gehören Waffen, die gemäss internationalen Abkommen wie dem Übereinkommen über Streumunition, der Chemiewaffenkonvention, der Biowaffenkonvention und dem Atomwaffensperrvertrag verboten sind. Darüber hinaus schliesst die Credit Suisse bei Anlagen mit Klassifizierung gemäss dem internen Regelwerk der Credit Suisse für Nachhaltigkeitsklassifizierung Waffen aus, die zivile und militärische Ziele übermässig beschädigen.
- Gute Unternehmensführung
Nachhaltige Anlagen gemäss der SFDR müssen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Zur Beurteilung im Rahmen der SFDR-Definition für nachhaltige Investitionen werden die Faktoren des aktuellen Zustands herangezogen, unabhängig von den möglichen Massnahmen, die eine Investition ergreifen kann, um künftige Verbesserungen der Unternehmensführung zu gewährleisten. Die Credit Suisse holt die erforderlichen Kennzahlen zur Messung der ESG-Performance von Anlagen von externen Datenanbietern ein. Diese Indikatoren bieten ein ganzheitliches Bild davon, wie die Anlagen bei der effizienten Nutzung von Ressourcen einschliesslich Humankapital, der Gewährleistung der operativen Integrität durch solide Managementpraktiken und der Einhaltung anwendbarer Vorschriften einschliesslich Steuergesetz abschneidet.
Die SFDR-Methode der Credit Suisse verwendet ESG-Daten, die möglicherweise nicht immer zuverlässig sein können oder in bestimmten Fällen von den zugrunde liegenden Investitionen nicht zur Verfügung stehen. Zur Behebung der Mängel der quantitativen Methode kann auf Fallbasis eine Prüfung durchgeführt werden, um eine Investition als nachhaltige Anlage gemäss der SFDR zu klassifizieren.
Ansatz der Credit Suisse bezüglich E/S-Merkmalen
Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2088 (die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor [«Offenlegungsverordnung»] oder SFDR [Sustainable Finance Disclosure Regulation]) beinhaltet diese Offenlegung Informationen über den Ansatz der Credit Suisse zur Bestimmung von Investitionen, die als Investitionen mit ökologischen (E) oder sozialen (S) Merkmalen eingestuft werden.
Sofern in der juristischen Dokumentation der jeweiligen Produkte nicht anders festgehalten, bewertet die Credit Suisse bei Produkten der Credit Suisse, die unter die SFDR fallen, den Anteil der Investitionen, die auf E/S-Merkmale ausgerichtet sind, und führt diesen in regelmässigen Berichten auf.
Die Methodik der Credit Suisse zur Identifizierung von Investitionen, die auf E/S-Merkmale ausgerichtet sind, basiert auf dem proprietären Sustainable Investment Framework der Credit Suisse Group. Um als Anlagen identifiziert werden zu können, die mit E/S-Merkmalen ausgerichtet sind, wird die CS-Produktnachhaltigkeitsklassifizierungskategorie «Avoid Harm» oder höher angewendet.