Falls Sie Transaktionen auf Ihrem Kontoauszug bemerken, deren Betrag doppelt belastet wurde, die Sie nicht getätigt haben oder für die Sie das entsprechende Produkt / die entsprechende Dienstleistung nicht erhalten haben, können Sie die Debitkarten-Transaktionen beanstanden. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie zuerst den Händler, bevor Sie uns die Transaktionen melden und versuchen Sie direkt eine Einigung zu erzielen.
- Können Sie sich nicht direkt mit dem Händler einigen, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Kontoauszugs eine Forderung zusammen mit allen dazugehörigen Unterlagen (E-Mails, Briefe, Informationen zu Telefonaten, Belege usw.) bei uns einreichen.
- Nachdem Sie uns das Beanstandungsformular zugestellt haben, werden wir die Untersuchung hinsichtlich Ihrer Forderung durchführen.
- Wird Ihrer Forderung stattgegeben, überweisen wir Ihnen den Betrag ohne weitere Mitteilung auf Ihr Konto.
- Sollten zur Verarbeitung Ihrer Forderung weitere Abklärungen oder Unterlagen erforderlich sein oder sollte Ihre Forderung abgelehnt werden, nehmen Credit Suisse Berater Kontakt zu Ihnen auf.
Bitte beachten Sie, dass zahlreiche Parteien in die Untersuchung involviert sind und die Abklärung bis zu drei Monate dauern kann.
Beanstandungsformular elektronisch einreichen.
Sie können das Beanstandungsformular auch herunterladen (PDF) und uns per Post an folgende Adresse senden:
UBS Switzerland AG
Schadenfälle / Dommages / Danni
MOXP 31
Postfach
8070 Zürich