Erbschaft Schweiz: Nach dem Umzug in die Schweiz das Erbe planen
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Umzug in die Schweiz. Was bedeutet das für das Erbe?

Zuzügerinnen und Zuzüger, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbringen möchten, sollten sich bezüglich ihres Erbes gut vorbereiten. Denn nach dem Umzug kann eine Erbschaft kompliziert werden. Besonders dann, wenn Vermögenswerte oder Immobilien in der Heimat oder im sonstigen Ausland vorhanden sind. Das sollte man wissen, damit beim Erbe schon zu Lebzeiten alles einwandfrei geklärt ist.

Mit welchen Steuern auf Erbschaften man in der Schweiz rechnen muss

In der Schweiz liegen die Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Hoheit der Kantone. Wie viel des Vermögens der Fiskus nach dem Tod abschöpft, hängt somit zunächst vom Wohnsitzkanton ab. Aber auch der Verwandtschaftsgrad zwischen den Erblassern und ihren Erben hat einen grossen Einfluss auf die Steuerbelastung. Bei nicht verwandten Personen kann sie bis zu 49,5 Prozent betragen. Eheleute oder eingetragene Partnerinnen und Partner hingegen sind in allen, direkte Nachkommen wie Kinder und Enkelkinder in der Mehrheit der Kantone von Steuern bei einer Erbschaft befreit. Die Kantone Schwyz und Obwalden haben die Schenkungs- und Erbschaftssteuern komplett abgeschafft.

Welches Erbrecht gilt nach dem Umzug in die Schweiz?

Jeder Staat regelt die internationalen Zuständigkeiten und das anwendbare Recht für die Erbfolge selbstständig. So bezeichnet das schweizerische Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) die Behörden am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person als zuständig und erklärt grundsätzlich das Recht der Schweiz für massgeblich.

Ist somit der letzte Wohnsitz in der Schweiz, gilt für den Nachlass entsprechend das Schweizer Erbrecht. Ausländerinnen und Ausländer haben jedoch die Wahl, ihre Nachlassregelung dem Recht ihres Heimatlands zu unterstellen. Dazu müssen sie in einer letztwilligen Verfügung, einem Testament oder einem Erbvertrag festhalten, dass der Nachlass dem Heimatrecht unterstellt wird.

Diese Möglichkeit steht heute jedoch nur Personen offen, welche nicht auch die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Diese Einschränkung soll aber mit der geplanten Revision des IPRG aufgehoben werden. Allerdings kann es kompliziert werden, wenn ein in der Schweiz zu eröffnender Nachlass nach ausländischem Erbrecht abgewickelt werden soll. Dabei ist auch das internationale Privatrecht des anderen Landes zu berücksichtigen. Sind bei grenzüberschreitenden Erbschaften EU‑Mitgliedstaaten (ausgenommen Irland und Dänemark) betroffen, ist allenfalls die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) zu konsultieren, die das internationale Privatrecht dieser Staaten harmonisiert und einheitliche Regeln betreffend Zuständigkeit und anwendbares Recht eingeführt hat.

Was müssen verheiratete Erblasserinnen und Erblasser beachten?

Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen, kommt gemäss schweizerischem IPRG mit dem Zuzug automatisch das Schweizer Ehegüterrecht zur Anwendung – sogar rückwirkend auf den Zeitpunkt der Heirat. In diesem Fall gilt der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung für die gesamte Dauer der Ehe. Dadurch werden die während der Ehe erarbeiteten Errungenschaften bei der Auflösung des Güterstands je hälftig geteilt. Der Anteil der verstorbenen Person, zusammen mit dessen Eigengut, bildet die Erbmasse.

Soll die Aufteilung des ehelichen Vermögens und des Nachlasses anders geregelt werden, muss das in einem Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag schriftlich festgehalten sein. Wurden diese Dokumente bereits vor dem Zuzug in die Schweiz erstellt und sollen diese beibehalten werden, ist unbedingt zu prüfen, ob sie ihre Gültigkeit am neuen Wohnsitz bewahren und wie die Umsetzbarkeit im Todesfall sichergestellt ist.

Nach einem Umzug in die Schweiz die Erbschaft sorgfältig planen

Verbleibt bewegliches Vermögen wie Bankguthaben oder Wertschriften, Mobilien und Liegenschaften im Ausland, müssen die erbrechtlichen Bestimmungen aller Staaten berücksichtigt werden, in denen das Vermögen liegt. Sieht sich neben der schweizerischen auch mindestens eine weitere Nachlassbehörde zuständig, ergibt sich ein Kompetenzkonflikt.

Dies kann im Streitfall unter den Erben ein sogenanntes «Forum Running» zur Folge haben. Das bedeutet, dass sie versuchen, die Erbschaft so schnell wie möglich vor das für sie günstigere Gericht im In- oder Ausland zu bringen. Denn wird eine Klage bei einem zuständigen Gericht vorgebracht, tritt ein Zweitgericht zu einem späteren Zeitpunkt meist gar nicht mehr auf den Fall ein. Um allfällige Komplikationen beim Nachlass zu verhindern, ist bei der Planung eine Beurteilung durch Fachpersonen sinnvoll.

Das Erbe frühzeitig ansprechen

Vererben ist oft eine Herzensangelegenheit. Umso wichtiger ist, dass die richtigen Personen erben. Um dies sicherzustellen, bedarf es jedoch einer guten und möglichst frühzeitigen Nachlassplanung. Mit einer juristisch einwandfreien Nachfolgeregelung lässt sich das Risiko für Konflikte bei der Erbteilung in vielen Fällen minimieren oder eliminieren.

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