Vorsorge bei der Scheidung: Absicherung beider Lebenspartner
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Vorsorge bei einer Scheidung. Die finanzielle Unabhängigkeit bewahren.

Vor der Heirat bereits an die Folgen einer Scheidung denken? Für viele Paare ist das undenkbar. Doch so unromantisch es auch scheint – bei finanziellen Fragen ist es sinnvoll, sich frühzeitig entsprechende Gedanken zu machen. Denn insbesondere bei der Vorsorge kann eine Scheidung zu Einbussen führen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen, damit auch im Worst Case die finanzielle Unabhängigkeit und die Absicherung beider Lebenspartner sichergestellt bleiben.

Welche finanziellen Folgen kann eine Scheidung haben?

Eine Scheidung oder Trennung hinterlässt nicht nur emotionale Spuren, sondern auch bei den Finanzen und in der Vorsorge. Insbesondere für den Partner mit dem geringeren Verdienst oder für denjenigen, der sich nach der Familiengründung für eine Reduktion des Arbeitspensums entscheidet. Dies trifft in der Mehrheit der Fälle hierzulande Frauen.

In der Folge kann sich die finanzielle Unabhängigkeit des Partners, der sich beruflich zurücknimmt, langfristig verringern. Eine Erwerbspause oder eine Reduktion des Arbeitspensums kann zu Lücken im Lebenslauf, zu einem schwierigen Wiedereinstieg ins Berufsleben oder schlicht zu weniger Aufstiegschancen führen. Umso mehr, je länger der Zustand anhält. Aber auch Vorsorgelücken können sich auftun, da man beispielsweise nicht mehr in einer Pensionskasse versichert ist. Insbesondere in der 2. und in der 3. Säule können aus einer Trennung empfindliche Einbussen im Altersvermögen und bei der Rente resultieren.

Wie wird das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt?

Die Vermögensaufteilung nach der Scheidung hängt vom Güterstand ab. Ohne spezielle Regelung gilt für verheiratete Paare die Errungenschaftsbeteiligung. Das gesamte während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird bei der Scheidung hälftig aufgeteilt. Lediglich Eigengut, also Vermögenswerte, die die Partner in die Ehe miteingebracht haben, und während der Ehe erhaltene Schenkungen und Erbschaften werden nicht aufgeteilt.

Als alternative Güterstände können Paare die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung definieren. Bei der Gütergemeinschaft gehören das Vermögen und das Einkommen beider Partner ins Gesamtgut. Dieses wird im Scheidungsfall hälftig aufgeteilt. Bei der Gütertrennung gibt es keine Vermögensaufteilung.

Was geschieht mit dem Geld in der Vorsorge nach der Scheidung?

Die Aufteilung des während der Ehe angesparten Vorsorgekapitals unterscheidet sich in den drei Säulen:

AHV – In der 1. Säule kommt das Splitting voller Ehejahre zur Anwendung. Die während der Dauer der Ehe gutgeschriebenen Bruttolöhne beider Partner werden zusammengenommen und hälftig auf die individuellen Konten (IK) aufgeteilt. Ausgenommen sind die Beiträge im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Scheidung. Diese Teilung kann nicht durch einen Ehevertrag oder andere vertragliche Bestimmungen umgangen werden.

Pensionskasse – In der 2. Säule gilt der Vorsorgeausgleich. Hier werden die während der Ehe angesparten Gelder plus Zinsen auf den Tag genau aufgeteilt. Diese Teilung kann ebenfalls nicht durch einen Ehevertrag oder andere vertragliche Bestimmungen umgangen werden. Ausnahme: Werden während der Ehe freiwillige Einkäufe nachweislich mit Vermögen aus dem Eigengut getätigt, wird dieses nicht einberechnet. Zudem kann eine Abweichung von der hälftigen Teilung unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Dieser Ausgleich kann zu einer Rentenlücke beim pflichtigen Partner führen. Allerdings gibt es mit dem Einkauf in die Pensionskasse ein gutes Instrument, um diese Lücke nachträglich wieder zu füllen.

Private Vorsorge – In der 3. Säule ist die Aufteilung abhängig vom Güterstand. Wurde keine Gütertrennung vereinbart, werden die Gelder in der Säule 3a und 3b hälftig geteilt. Wurde Gütertrennung vereinbart, ändert sich nichts, und das Kapital bleibt jeweils in der eigenen privaten Vorsorge der beiden Partner. Wichtig: Das Säule-3a-Vermögen bleibt gebunden.
Detaillierte Informationen dazu, was bei einer Scheidung mit den Vorsorgegeldern passiert, lesen Sie in diesem Artikel.

So können sich Eheleute gegenseitig absichern

Nach einer Scheidung müssen beide Partner für ihren eigenen Lebensunterhalt und ihre Altersvorsorge aufkommen können. Für die bestmögliche Absicherungslösung für beide Partner lohnt es sich daher, verschiedene Punkte zu beachten:

  • Das Scheidungsrisiko in der individuellen Vorsorgeplanung berücksichtigen, genauso wie beispielsweise das Todesfall- oder Invaliditätsrisiko. So sind sich beide Partner der möglichen Folgen bewusst und werden nicht mit unerwarteten finanziellen Einbussen im Alter konfrontiert.
  • Sich frühzeitig Gedanken über die gemeinsame Lebensplanung und die Karrierewünsche beider Partner machen. Darauf basierend lässt sich ein gemeinschaftlicher Entscheid fällen, welches Familienmodell für beide das richtige ist.
  • Die eigene berufliche Aktivität nicht vernachlässigen. Auch während einer Babypause möglichst auf dem neuesten Stand bleiben, um die eigene Karriere möglichst nahtlos fortsetzen zu können.
  • Bei Pensumsreduktionen eines oder beider Partner berücksichtigen, dass sinnvollerweise beide weiterhin in die private Vorsorge einzahlen.
  • Die effektiven Lebensumstände regelmässig prüfen und allenfalls einen Ehevertrag abschliessen, um konkrete Massnahmen zur gegenseitigen Absicherung festzuhalten. Beispielsweise eine Vergütung der Familienarbeit für die Person, die ihr Arbeitspensum reduziert oder eine Erwerbspause einlegt.

Woran muss man bezüglich der Vorsorge nach der Scheidung denken?

Nach einer Scheidung oder Trennung sollte die eigene Vorsorgesituation entsprechend neu beurteilt werden, damit allfällige Anpassungen vorgenommen werden können. So müssen nicht erwerbstätige Partner nach der Trennung wieder die eigenen AHV-Beiträge einzahlen, um Rentenlücken zu vermeiden. Allenfalls lohnen sich auch ein Pensionskasseneinkauf oder höhere Beiträge in die Säule 3a, um neu entstandene Lücken zu schliessen. Wichtig ist eine sorgfältige und umsichtige Planung. So lässt sich sicherstellen, dass man die eigenen finanziellen Ziele fürs Alter erreichen kann.