Rechtliche Hinweise Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

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Informationen über die Transparenz von Weisungen zum Nachhaltigkeitsrisiko im Zusammenhang mit der Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor der Europäischen Union (EU).

Als Nachhaltigkeitsrisiken wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance, ESG) bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Anlage haben könnte. Die Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsrisikos hängt von der Wahrscheinlichkeit des Eintretens, vom Umfang der möglichen Auswirkungen und vom Zeithorizont in Bezug auf das entsprechende Risiko ab. Bei der Credit Suisse sind wir überzeugt, dass die Integration von wesentlichen ESG-Faktoren in Finanzanalysen und Anlageentscheidungen von entscheidender Bedeutung ist sowie Risiken verringern und langfristig zu besseren Anlageergebnissen führen kann. Nachhaltigkeitsbezogene Aspekte sind ein fester Bestandteil unseres Risikoprüfungsprozesses; wir erfassen diese Risiken kontinuierlich und integrieren Nachhaltigkeitsfaktoren in unser Investment Research, unsere Analysen, unseren Anlageprozess und unser Risikomanagement.

Wir berücksichtigen bei unseren nachhaltigen Anlagestrategien Nachhaltigkeitsrisiken, zielen darauf ab, nachhaltigkeitsbezogene Erkenntnisse aktiv in unsere Due Diligence, Research-Prozesse und Anlageentscheidungen einzubeziehen und in unseren Finanzanalysen sowie beim Portfolioaufbau zu berücksichtigen. Hierfür greifen wir auf eine Reihe externer Anbieter von Research zu ESG-Themen und Ratingagenturen zurück und bündeln deren Auskünfte mit unseren internen Nachhaltigkeitsanalysen, um unter Einbeziehung von ESG-Faktoren zu Anlageentscheidungen zu gelangen, die sowohl den finanziellen als auch den nachhaltigkeitsbezogenen Zielen gerecht werden, die der Anleger/Kunde vorgegeben hat. Beispielsweise ist es das Ziel der Credit Suisse, bei aktiven Strategien für Aktien und Unternehmensanleihen wesentliche ESG-Faktoren im gesamten Anlageprozess zu integrieren – von Research und Titelbewertung über Portfolioaufbau bis hin zur Überwachung. Bei passiven und aktiven Anlagen wendet die Credit Suisse einen systematischen Ansatz zur Auswahl, Gestaltung und Klassifizierung der nachhaltigen Anlagestrategien an und befolgt sorgfältige Due-Diligence-Verfahren. Ziel der Credit Suisse ist es, unseren Kunden die am besten geeignete Anlagelösung zu bieten, unabhängig davon, ob diese intern oder extern verwaltet werden. Bei der Beurteilung von externen Fondsmanagern werden ESG-Fragen und -Risiken in den Due-Diligence-Prozess von neuen, dem Beratungsangebot der Credit Suisse hinzugefügten Fonds integriert, wobei spezialisierte ESG-Experten die Verantwortung für die Auslegung der Ergebnisse tragen, die unseren Kunden transparent kommuniziert werden. 

Die Weisung zur Klassifizierung unseres Produktangebots beschreibt, wie das Rahmenwerk der Credit Suisse für nachhaltige Anlagen Orientierungshilfe zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen einzelner Anlageklassen leistet. Die Klassifizierung anhand von Nachhaltigkeitsmerkmalen definiert den Grad der Einhaltung der Nachhaltigkeitsbestrebungen innerhalb einer Anlageklasse und unterstützt Kunden dabei, zwischen Produkten mit positiven Auswirkungen auf Umwelt- und/oder Sozialstandards und solchen mit weniger positiven Auswirkungen zu unterscheiden. 

Die Credit Suisse unternimmt grosse Anstrengungen, um diese Kriterien bei der Verwaltung und Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess kontinuierlich anzuwenden. Weitere Informationen finden Sie im Rahmenwerk für nachhaltige Anlagen der Credit Suisse.