Schweiz Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist im Januar 2020 in Kraft getreten. Die meisten Vorschriften werden nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab Januar 2022 Anwendung finden.

Das FIDLEG enthält im Wesentlichen Regelungen über die Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Angebot von Finanzinstrumenten und soll den Anlegerschutz verbessern. Inhaltlich orientiert sich das FIDLEG eng an den Reformen der EU-Regelungen und deckt hauptsächlich folgende Gebiete ab:

  • Optimierung des Anlegerschutzes
  • Transparenz von Finanzprodukten
  • Revision der organisatorischen Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen

Das FIDLEG gilt sowohl für Finanzdienstleistungen, die gegenüber Kunden erbracht werden, welche Ihr Domizil in der Schweiz haben, als auch für Finanzdienstleistungen, die innerhalb der Schweiz bzw. aus der Schweiz heraus erbracht werden.

Was bedeutet das für Sie als unser Kunde?

Durch das FIDLEG werden die folgenden drei Kundenklassen eingeführt: Privatkunden (nicht professionelle Anleger), professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Je nach Kundenklassifizierung gelten unterschiedliche Stufen des Anlegerschutzes. Dies gilt insbesondere für Informationspflichten, die Beurteilung von Eignung und Angemessenheit sowie Dokumentations- und Meldepflichten:

  • Privatkunden (nicht professionelle Anleger): Kunden, die nicht als professionelle oder institutionelle Kunden klassifiziert werden, sind grundsätzlich Privatkunden. Diese Klassifizierung bietet den höchsten Grad an Anlegerschutz. Insbesondere erfordert dies eine genaue Beurteilung der Eignung des jeweiligen Kunden, die Bereitstellung umfassender Informationen und den Zugang zu einem Spektrum angemessener Finanzinstrumente.
  • Professionelle Kunden: Professionelle Kunden sind Kunden, die über die Kenntnisse, Erfahrung und Expertise verfügen, um eigene Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken richtig zu beurteilen (z. B. Vorsorgeeinrichtungen [namentlich Pensionskassen], öffentlich-rechtliche Körperschaften und Unternehmen mit professioneller Tresorerie). Folglich geniesst diese Gruppe einen geringeren Anlegerschutz, hat jedoch Zugang zu einem breiteren Spektrum an Finanzinstrumenten und -dienstleistungen.
  • Institutionelle Kunden: Zu den institutionellen Kunden zählen unter anderem Banken, Versicherungsgesellschaften und andere Finanzintermediäre, die in der Schweiz oder im Ausland einer prudenziellen Aufsicht unterstehen. Aufgrund ihrer Struktur, Erfahrung und finanziellen Ressourcen werden diese Kunden als hochgradig professionell und weniger gefährdet betrachtet. Daher gelten die meisten Schutzmassnahmen für diese Gruppe nicht.

Im Einklang mit den oben genannten FIDLEG-Anforderungen stuft die Credit Suisse ihre Kunden als Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden ein. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Klassifizierung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater oder schauen Sie sich dieses Factsheet (PDF) an.

Transaktionen mit Finanzinstrumenten beinhalten Chancen, bergen aber auch Risiken. Daher ist es wichtig, diese Risiken zu verstehen, bevor eine Finanzdienstleistung in Anspruch genommen wird.

Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) liefert eine umfassende Übersicht über typische Finanzdienstleistungen und beschreibt die Merkmale und Risiken der verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten:

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten (PDF)

Bitte machen Sie sich mit den Informationen in dieser Broschüre vertraut, bevor Sie einen Vertrag abschliessen oder in ein Finanzinstrument investieren, und wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Von Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater erhalten Sie ausserdem auf Wunsch eine gedruckte Ausgabe der Broschüre.

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen können sowohl Kosten und Gebühren von Credit Suisse als auch von Dritten anfallen. Wir unterscheiden zwischen Kosten und Gebühren, die direkt Ihrem Konto belastet werden, und Kosten auf Ebene der Finanzinstrumente.

Die Dienstleistungsgebühren der Credit Suisse können Sie den folgenden Preislisten entnehmen:

Bitte beachten Sie, dass die darin aufgeführten Depot- und Transaktionsgebühren für Kunden ohne Vermögensverwaltungs- oder Beratungsvereinbarung gelten. Sie können auch ein physisches Exemplar der Preislisten von Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater erhalten. Wenn Sie eine Vermögensverwaltungs- oder Beratungsvereinbarung unterschreiben, gelten abweichende Preismodelle. Die jeweiligen Preislisten erhalten Sie vor Abschluss der Vereinbarung oder vor einem Strategiewechsel von Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater.

Einen Überblick über die Kosten und Gebühren, einschliesslich externer Gebühren, Kosten von Finanzinstrumenten und Gebühren für Devisentransaktionen, bietet der folgende Kostenanhang:

Externe Gebühren, Kosten von Finanzinstrumenten und Gebühren für Devisentransaktionen (PDF)

Informationen über die tatsächlichen Kosten und Gebühren Ihrer Finanztransaktionen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater.

Wenn die Credit Suisse eine Anlageberatung für Finanzinstrumente durchführt, wird die Eignung des Finanzinstruments für die Kundin bzw. den Kunden beurteilt und dokumentiert.

Auf Anfrage der Kundin bzw. des Kunden stellt die Bank dieser bzw. diesem ein Beratungsprotokoll zu. Professionelle Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, auf Erstellung und Erhalt von Beratungsprotokollen generell zu verzichten.

Im Beratungsprotokoll wird festgehalten, was der Kundin bzw. dem Kunden geraten wurde und inwiefern dieser Rat unter anderem ihren bzw. seinen Zielen und persönlichen Umständen entspricht, einschliesslich ihrer bzw. seiner Risikobereitschaft und ihrer bzw. seiner Fähigkeit zum Tragen finanzieller Verluste. Das Beratungsprotokoll enthält die relevanten Angaben zum Kundengespräch (z. B. die Teilnehmenden und die Initiatorin bzw. den Initiator des Gesprächs) sowie Informationen über die besprochenen Finanzinstrumente und die Gründe jeder Empfehlung.

Der Anwendungsbereich der Beratungsprotokolle umfasst alle beratenen Privatkundinnen und -kunden sowie professionellen Kundinnen und Kunden, wenn die Dienstleistung von der Schweiz aus erbracht wird. Alle beratenen Transaktionen und alle Empfehlungsarten (d. h. kaufen, halten, verkaufen, nicht kaufen) für Finanzinstrumente fallen in den Anwendungsbereich des FIDLEG.

Mit der Einführung des FIDLEG muss allen Privatkunden ein Basisinformationsblatt (BIB) zur Verfügung gestellt werden, wenn eine persönliche Anlageberatung zu bestimmten Finanzinstrumenten wie Fonds, strukturierten Produkten oder börsengehandelten Terminkontrakten und Optionen erfolgt.

Beim BIB handelt es sich um ein standardisiertes Dokument, das Ihnen einen kurzen und vereinfachten Überblick über die wesentlichen Merkmale, Risiken und Kosten eines Finanzinstruments bietet. Zudem erleichtert es den Vergleich verschiedener Instrumente.

Bei Transaktionen ohne Beratung stellen wir Ihnen nur dann ein BIB zur Verfügung, wenn der Hersteller des Finanzinstruments ein solches bereitstellt. Bei Transaktionen im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats wird kein BIB zur Verfügung gestellt.

Sie können das jeweilige BIB – soweit vom Hersteller bereitgestellt – auch über unsere Website abrufen:
credit-suisse.com/kid

Die Credit Suisse hat Best-Execution-Vereinbarungen für Retail- und Professionelle Kunden getroffen, die die Grundsätze, Pflichten und Verantwortlichkeiten beschreiben, um alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um systematisch das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, wenn sie entweder direkt im Namen des Kunden Transaktionen ausführt oder Kundenaufträge an Intermediäre zur Ausführung weiterleitet.

Best Execution Policy (PDF)

Die nachstehende Zusammenfassung unserer globalen Policy betreffend Interessenkonflikte veranschaulicht, wie wir mit tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten umgehen, die durch die Erbringung von Anlagedienstleistungen für Sie entstehen können.

Download Policy über Interessenskonflikte (PDF)

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihr Vermögen einem externen Vermögensverwalter (External Asset Manager, EAM) anzuvertrauen, fungiert die Credit Suisse in Zusammenarbeit mit diesem als Depotbank.

Ihr EAM handelt dann ausschliesslich aufgrund Ihrer Anweisungen und ist weder Mitarbeiter noch Vertreter der Credit Suisse. Bitte beachten Sie, dass die Credit Suisse keine Verantwortung dafür übernehmen kann, dass sich die EAMs, mit denen sie zusammenarbeitet, an die aufsichtsrechtlichen Vorschriften halten.

Für Kunden, die von einem EAM betreut werden, gelten einige Besonderheiten (nicht abschliessend):

EAMs klassifizieren die Kunden als institutionelle, professionelle oder Privatkunden (nicht professionelle Anleger) und holen in Abhängigkeit davon Informationen über ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Finanzinstrumente ein. Bei Anlageberatungen und Anlageentscheidungen ist der EAM (und nicht die Credit Suisse) dafür verantwortlich, Finanzinstrumente mit den Eignungs- und Angemessenheitsprofilen der Kunden abzugleichen. In anderen Worten: Die Credit Suisse führt keinerlei Beurteilungen der Eignung und Angemessenheit durch und prüft daher auch nicht die Kenntnisse und Erfahrung des Kunden, seine Fähigkeit, finanzielle Risiken zu tragen, und seine Anlageziele, wenn er durch einen EAM betreut wird und die Credit Suisse als Depotbank auftritt.

Darüber hinaus muss der EAM bei der Finanzberatung für bestimmte Finanzinstrumente vor einer Anlageentscheidung in Abhängigkeit von der oben erwähnten Klassifizierung Informationen zu den Finanzinstrumenten bereitstellen und die erfolgte Beratung auch dokumentieren (Beratungsprotokoll).

Im Allgemeinen teilen EAMs vor einer Anlageentscheidung oder vor Abschluss einer Vermögensverwaltungsvereinbarung die damit verbundenen Kosten und Gebühren mit; dabei berücksichtigen sie die Klassifizierung des Kunden und die erbrachten Dienstleistungen. Der FIDLEG-konforme Anlagebericht umfasst lediglich die Kosten der Credit Suisse. Der EAM muss die Kunden zudem über seine eigenen Kosten und Gebühren informieren.

Die Credit Suisse setzt alles daran, sämtliche Aspekte Ihrer Beziehung zu uns für Sie transparent zu gestalten. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater. Dies gilt insbesondere für:

  • Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Portfolios bei der Verwaltung von Kundenvermögen,
  • Entwicklung des Portfolios bei Verwaltung von Kundendepots,
  • Kosten in Zusammenhang mit den Finanzdienstleistungen,
  • Höhe der tatsächlich erhaltenen Entschädigung gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz,
  • Im Verlauf der Kundenbeziehung erstellte Dokumentation (z. B. Kopie des Kundendossiers).

Die Credit Suisse ist bestrebt, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Wenn Sie mit unseren Dienstleistungen nicht rundum zufrieden sind, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wir werden uns so rasch wie möglich um Ihr Anliegen kümmern und alle erdenklichen Massnahmen ergreifen, damit dieses Anliegen nicht wieder auftritt.

Am schnellsten lassen sich Anliegen ausräumen, wenn Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater wenden. Sie bzw. er wird sich bemühen, all Ihre Fragen zu beantworten und eventuelle Anliegen zu lösen.

Zudem können Sie uns auch an folgende Adresse schreiben: 

Credit Suisse
Fachstelle Kundenfeedback
YSPI
8070 Zürich, Schweiz
Fax +41 (0)44 333 62 99

Weitere Informationen

Darüber hinaus können Sie Ihren Fall jederzeit dem Schweizerischen Bankenombudsmann vorlegen, insbesondere wenn Sie mit unserem endgültigen Bescheid nicht zufrieden waren:
 
Schweizerischer Bankenombudsmann
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich, Schweiz
Telefon:
+41 43 266 14 14 (Deutsch / Englisch)
+41 21 311 29 83 (Französisch / Italienisch)

Das Verfahren sowie sämtliche hierzu relevanten Informationen sind online auf www.bankingombudsman.ch abrufbar