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Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist im Januar 2020 in Kraft getreten. Die meisten Vorschriften werden nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab Januar 2022 Anwendung finden.

Das FIDLEG enthält im Wesentlichen Regelungen über die Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Angebot von Finanzinstrumenten und soll den Anlegerschutz verbessern. Inhaltlich orientiert sich das FIDLEG eng an den Reformen der EU-Regelungen und deckt hauptsächlich folgende Gebiete ab:

  • Optimierung des Anlegerschutzes
  • Transparenz von Finanzprodukten
  • Revision der organisatorischen Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen

Das FIDLEG gilt sowohl für Finanzdienstleistungen, die gegenüber Kunden erbracht werden, welche Ihr Domizil in der Schweiz haben, als auch für Finanzdienstleistungen, die innerhalb der Schweiz bzw. aus der Schweiz heraus erbracht werden.

Was bedeutet das für Sie als unser Kunde?

  • Allgemeine Informationen zur Kundenklassifizierung

  • Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

  • Kosteninformationen

  • Beratungsprotokoll

  • Basisinformationsblatt

  • Best Execution

  • Conflicts of Interest

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