Wahrnehmung des Stimmrechts
Die UBS Investment Foundations 4 & 5 bieten Ihren Anlegern Zugang zu ihrem Abstimmungsverhalten bei Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen.
Die UBS Investment Foundations 4 & 5 bieten Ihren Anlegern Zugang zu ihrem Abstimmungsverhalten bei Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen.
Die UBS Investment Foundations 4 & 5 nehmen ihre Aktionärsrechte an den Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen aktiv wahr. Der Stiftungsrat hat die Grundsätze hinsichtlich der Stimmrechtswahrnehmung im Rahmen einer Policy zur Ausübung von Stimm- und Gläubigerrechten festgehalten.
Bei unumstrittenen Standardtraktanden ist die Stimmrechtswahrnehmung an den jeweiligen Portfoliomanager delegiert. Tangieren besondere Generalversammlungen oder einzelne Traktanden die Interessen der Anleger nachhaltig oder werden Traktanden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, übt der Stiftungsrat das Stimmrecht entweder selbst aus oder erteilt klare Anweisungen.