Staatliche Vorsorge
Sicherung der Existenz
Die 1. Säule hat zum Ziel, den finanziellen Existenzbedarf von Rentnern, Invaliden und Hinterlassenen zu decken. Sie besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL). Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz lebenden erwerbstätigen Personen ab dem 1. Januar ihres 18. Altersjahrs und alle Nichterwerbstätigen ab dem 1. Januar des 21. Altersjahrs. Mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters endet die Beitragspflicht.
AHV
IV
EL
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Das Ziel der AHV ist es, den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall zu sichern. Sie funktioniert mit dem Umlageverfahren. Das heisst, alle die derzeit in die AHV einzahlen, finanzieren die Leistungen der gegenwärtig Pensionierten und von Hinterbliebenen. Die Beiträge von Erwerbstätigen werden vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und an die Ausgleichskasse überwiesen. Nichterwerbstätige sowie Selbstständigerwerbende müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse melden. Die jährliche minimale AHV-Rente beträgt CHF 14’340. Die jährliche maximale AHV-Rente liegt bei CHF 28’680 für Alleinstehende und bei CHF 43’020 für Ehepaare (Stand 2022).
Invalidenversicherung
Die IV unterstützt invalide Personen mit Eingliederungsmassnahmen und Geldzahlungen, um ihre Existenzgrundlage zu sichern.
Leistungen der IV:
- - Präventive Massnahmen zur Vorbeugung von gesundheitsbedingten Problemen
- - Eingliederungsmassnahmen
- - Invalidenrenten
- - Hilflosenentschädigung
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV kommen immer dann zum Zug, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermögen. EL sind ein rechtlicher Anspruch und nicht mit Fürsorge oder Sozialhilfe zu verwechseln.
2. Säule: berufliche Vorsorge
Sicherung des gewohnten Lebensstandards
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) soll den gewohnten Lebensstil sichern. Die 2. Säule besteht aus der «obligatorischen beruflichen Vorsorge» und der «überobligatorischen Vorsorge». Zusammen mit der AHV (1. Säule) sollen sie 60 % des letzten Lohnes decken.
BVG
Überobligatorische BVG
Obligatorische berufliche Vorsorge
Die Beiträge dienen dem Aufbau von Alterskapital sowie der Absicherung bei Invalidität und von Hinterbliebenen. Die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmer in der Schweiz ab einem Jahreslohn von CHF 21’510 gesetzlich vorgeschrieben: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam in die 2. Säule ein. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig einer Vorsorgestiftung anschliessen. Nichterwerbstätige haben diese Möglichkeit nicht.
Überobligatorische berufliche Vorsorge
Der Maximallohn, der über die obligatorische berufliche Vorsorge versichert werden kann, beträgt zurzeit CHF 86’040. Darüber hinaus können die Pensionskassen weitere Leistungen versichern. Im Unterschied zur obligatorischen beruflichen Vorsorge, bei der das Gesetz einen Mindestzins garantiert, sind die Pensionskassen bei der Verzinsung der überobligatorischen Vorsorge frei.
3. Säule: gebundene Vorsorge
Schliessung von Lücken
Die Säulen 1 und 2 sollen grundsätzlich 60 % des letzten Lohnes decken. Um die gewohnte Lebensqualität auch nach der Pensionierung beizubehalten, benötigen hingegen viele 80 % und mehr des letzten Lohnes. Mit der 3. Säule kann die persönliche Vorsorge deshalb freiwillig aufgebessert und Lücken der 1. und 2. Säule können individuell geschlossen werden. Dabei unterscheidet man zwischen der Säule 3a und der Säule 3b.
Säule 3a
Säule 3b
Gebundene Vorsorge
Die Säule 3a dient der freiwilligen, individuellen Vorsorge und steht nur Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen offen. Sie wird vom Staat in besonderer Weise steuerlich begünstigt. Einzahlungen in die Vorsorge 3a können bis zum jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Vorsorgegelder der Säule 3a können nur in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen wie beispielsweise für selbst genutztes Wohneigentum vorzeitig bezogen werden.
Freie Vorsorge
Die Säule 3b umfasst alle privaten Ersparnisse, die nicht in der Säule 3a enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel Sparkonto, Fonds und Wohneigentum. Die Säule 3b wird in der Regel von keinen staatlichen Auflagen beeinflusst. Sie wird deshalb auch «freie Vorsorge» genannt. Im Unterschied zur Säule 3a ergeben sich bei der Säule 3b (mit wenigen Ausnahmen) keine Steuervorteile.